
Wie lange dauert ein Auslieferungsverfahren in Deutschland üblicherweise?
Bei einem Europäischen Haftbefehl muss die Übergabeentscheidung nach Artikel 17 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI binnen 60 Tagen ab Festnahme ergehen, in Ausnahmefällen verlängerbar um 30 Tage. Bei klassischen Auslieferungsverfahren außerhalb des EAW-Rahmens dauert das Verfahren deutlich länger, regelmäßig drei bis sechs Monate, da die Zulässigkeitsprüfung durch das zuständige Oberlandesgericht und die abschließende Bewilligung durch die Generalstaatsanwaltschaft oder das Justizministerium erfolgen. Die Schweiz verlangt gemäß IRSG ebenfalls eine mehrstufige Prüfung, wobei die Praxis zeigt, dass Interpol-Ausschreibungen allein keine automatische Auslieferungspflicht begründen.

