
World-Check und LexisNexis: Löschung durch Anwälte
Eine Listung in World-Check, LexisNexis oder Refinitiv kann Bankkonten sperren, Geschäfte blockieren und internationalen Reiseverkehr erschweren. Unsere Anwälte beantragen Ihre Löschung aus diesen privaten Risikolisten.

Was sind World-Check, LexisNexis und Refinitiv?
World-Check, betrieben von Refinitiv (einem Unternehmen der London Stock Exchange Group), ist die weltweit führende private Risikodatenbank für Compliance und Know-Your-Customer (KYC)-Prüfungen. Sie enthält Informationen über Personen und Unternehmen, die als Risiko für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsverstöße oder andere Straftaten angesehen werden. Banken, Finanzinstitute und multinationale Unternehmen weltweit nutzen diese Datenbank, um ihre gesetzlichen Compliance-Pflichten zu erfüllen.
LexisNexis führt ähnliche Datenbanken für das Risikomanagement, darunter das „Bridger Insight XG“-System. Daneben gibt es weitere private Datenprovider wie Dow Jones Risk & Compliance, ACAMS, oder nationale Bankensanktionslisten. Eine Listung in diesen Datenbanken kann gravierende Folgen haben: Ablehnung von Bankkonten, Sperrung von Transaktionen, Ausschluss von Ausschreibungen und Verlust von Geschäftspartnern.
Der entscheidende Unterschied zu staatlichen Datenbanken wie Europol oder Interpol liegt darin, dass private Datenbanken keiner direkten behördlichen Kontrolle unterliegen. Sie unterliegen jedoch dem Datenschutzrecht — in der EU der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den jeweiligen nationalen Datenschutzgesetzen. Dies gibt betroffenen Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung.

Wie wird man in World-Check aufgenommen und wie kann man es anfechten?
Die Aufnahme in World-Check basiert auf öffentlich zugänglichen Quellen: Gerichtsurteilen, Strafanzeigen, Presseberichten, Sanktionslisten und Interpol- oder Europol-Mitteilungen. Das bedeutet: Selbst wenn eine Person nie verurteilt wurde oder alle gegen sie erhobenen Vorwürfe sich als haltlos erwiesen haben, kann sie in World-Check gelistet bleiben — solange die Ursprungsquelle noch öffentlich zugänglich ist.
Eine besonders häufige Konstellation: Eine Person ist aufgrund einer Interpol-Mitteilung oder eines Europol-Datensatzes in World-Check eingetragen. Auch wenn die Mitteilung inzwischen gelöscht wurde — aus World-Check verschwindet der Eintrag nicht automatisch. Es bedarf einer aktiven Löschungsanfrage beim Datenbankbetreiber, die gut begründet und rechtlich fundiert sein muss.
Das Löschungsverfahren bei World-Check/Refinitiv beginnt mit einem formellen Auskunftsersuchen nach DSGVO Artikel 15. Auf Basis der erhaltenen Auskunft wird dann ein begründeter Löschungsantrag nach DSGVO Artikel 17 gestellt. Refinitiv hat in der Regel 30 Tage Zeit, auf den Antrag zu reagieren. Bei Ablehnung ist eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Datenschutzbehörde möglich.
Strategie für eine erfolgreiche World-Check-Löschung
Eine erfolgreiche Löschung aus World-Check erfordert eine sorgfältige, mehrstufige Strategie. Zunächst muss der genaue Inhalt des Eintrags und seine Quellengrundlage ermittelt werden. Dann wird die rechtliche Grundlage für die Löschung analysiert: Handelt es sich um veraltete Informationen? Liegt ein Fehler in der Kategorisierung vor? Wurde die Ursprungsquelle — etwa eine Interpol-Mitteilung — inzwischen gelöscht?
Wenn die Listung auf einer öffentlichen Quelle basiert, die ebenfalls anfechtbar ist — etwa einem Pressebericht oder einer behördlichen Mitteilung — empfehlen wir ein koordiniertes Vorgehen: gleichzeitig die Korrektur der Ursprungsquelle und die Löschung bei World-Check anzustreben. Dies maximiert die Chancen auf eine dauerhafte Entfernung.
Parallel zur World-Check-Löschung prüfen wir stets, ob weitere Datenbanklistungen vorliegen — bei LexisNexis, Dow Jones oder nationalen Bankensanktionslisten. Eine vollständige Reinigung aller relevanten Datenbanken ist oft notwendig, um die praktischen Auswirkungen auf Ihre Geschäftstätigkeit vollständig zu beseitigen.


