
Wer stellt den internationalen Haftbefehl aus?
Den nationalen Haftbefehl stellt die zuständige Justizbehörde des ersuchenden Staates aus, in Deutschland etwa ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht oder das zuständige Oberlandesgericht bei Auslieferungsersuchen. Die Interpol-Ausschreibung (Red Notice) wird anschließend durch das Nationale Zentralbüro des ersuchenden Landes bei der Generalsekretariat von Interpol in Lyon beantragt. Interpol selbst prüft die Ausschreibung auf Vereinbarkeit mit ihrer Verfassung, insbesondere ob das Ersuchen unpolitisch ist und im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht, bevor die Red Notice international verbreitet wird.

