Welche Länder haben kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland?
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Welche Länder haben kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland?

Zu den bekanntesten Ländern ohne Auslieferungsabkommen mit Deutschland zählen:

  • Russland
  • China
  • Vietnam
  • Kuba
  • Iran
  • Venezuela
  • Saudi-Arabien
  • Vereinigte Arabische Emirate (VAE)
  • Katar
  • Marokko
  • Äthiopien, Uganda, Namibia, Simbabwe
  • mehrere karibische Inselstaaten mit Programmen für Staatsbürgerschaft durch Investition (u. a. Dominica, Antigua und Barbuda, St. Kitts und Nevis, Grenada, St. Lucia)

Diese Liste ist nicht abschließend – welches Land kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland hat, kann sich mit der Zeit ändern, da immer wieder neue Verträge verhandelt werden.

Auf die Frage, welches Land hat kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland, gibt es keine einzelne, pauschale Antwort. Tatsächlich handelt es sich um mehrere Gruppen von Staaten, die aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen keine Straftäter nach Deutschland ausliefern:

1. Staaten ohne Auslieferungsvertrag mit Deutschland
Ein klassisches Auslieferungsabkommen Deutschland besteht mit diesen Ländern schlicht nicht. Ohne einen solchen bilateralen oder multilateralen Vertrag – etwa das Europäische Auslieferungsübereinkommen des Europarats – fehlt die rechtliche Grundlage für eine Übergabe, und ein Ersuchen aus Deutschland wird in der Regel abgelehnt oder gar nicht erst bearbeitet.

2. Länder mit verfassungsrechtlichem Verbot der Auslieferung eigener Staatsangehöriger
Russland, China und Brasilien etwa liefern zwar teils auf Vertragsbasis aus, verweigern aber grundsätzlich die Übergabe eigener Staatsbürger – unabhängig davon, ob ein Abkommen besteht. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu den echten Ländern ohne Auslieferungsabkommen, wird in der Praxis aber oft gleichgesetzt.

3. Ablehnung aus rechtlichen oder politischen Gründen
Auch wenn ein Abkommen existiert, kann eine Auslieferung scheitern, wenn die Tat im ersuchten Staat nicht strafbar ist (Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit) oder wenn politische Hintergründe vermutet werden. Nach der Interpol-Verfassung sind Fahndungen bei rein politischen Delikten ohnehin unzulässig, sodass solche Fälle erst gar nicht zu einer Auslieferung führen.

Wer sich in einem Land ohne Auslieferungsabkommen mit Deutschland aufhält, ist damit zwar formal vor einer klassischen Auslieferung geschützt – nicht aber zwangsläufig vor anderen Instrumenten wie Interpol-Ausschreibungen, Einreiseverboten oder Vermögensmaßnahmen. Eine vollständige, laufend aktualisierte Übersicht finden Sie in unserem Beitrag zu Nichtauslieferungsländern.

Bei Fragen zu einem konkreten Auslieferungsverfahren oder einer Interpol-Ausschreibung berät Sie unser Team gerne individuell – kontaktieren Sie uns.

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