
Welche Länder haben Auslieferungsabkommen mit Deutschland?
Deutschland hat bilaterale Auslieferungsverträge mit zahlreichen Staaten außerhalb der EU, darunter die USA, Australien, Israel, Kanada und die Schweiz, die jeweils eigene Verfahrensregeln und Vorbehalte enthalten. Innerhalb der EU gilt seit 2004 das System des Europäischen Haftbefehls nach Rahmenbeschluss 2002/584/JI, das klassische Auslieferungsverträge ersetzt und eine vereinfachte Übergabe zwischen Mitgliedstaaten vorsieht. Zusätzlich wendet Deutschland das Europäische Auslieferungsübereinkommen von 1957 und ergänzende multilaterale Übereinkommen an, wenn kein bilateraler Vertrag besteht, wobei Artikel 2 des Rahmenbeschlusses die beidseitige Strafbarkeit ab drei Jahren Strafandrohung teilweise aufhebt.

