In welchen Ländern besteht ein erhöhtes Festnahmerisiko bei einer Red Notice?
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In welchen Ländern besteht ein erhöhtes Festnahmerisiko bei einer Red Notice?

Die Vollstreckungspraxis unterscheidet sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich, da INTERPOL selbst keine Festnahmen vornimmt, sondern jeder Staat über sein Nationales Zentralbüro eigenständig entscheidet.

Schengen-Raum (EU-Staaten, Schweiz, Norwegen): Red Notices werden routinemäßig in das Schengener Informationssystem (SIS II) eingespeist, sodass jede Grenzkontrolle innerhalb der Zone einen automatischen Treffer erzeugt. Festnahmen erfolgen häufig bereits beim ersten Grenzübertritt.

Vereinigte Arabische Emirate (Dubai, Abu Dhabi): Konsequente Kontrolle an Flughäfen und Landgrenzen, bilaterale Auslieferungsabkommen unter anderem mit Russland und der Türkei, vorläufige Festnahmen innerhalb weniger Stunden nach Einreise sind dokumentiert.

USA, Vereinigtes Königreich, Kanada: Vor einer Festnahme prüft die zuständige Behörde regelmäßig den zugrunde liegenden Haftbefehl und etwaige Auslieferungsabkommen, wodurch spontane Festnahmen seltener, aber nicht ausgeschlossen sind.

Thailand, Philippinen und weitere südostasiatische Staaten: Aktive Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat, Kontrollen vor allem an internationalen Flughäfen.

GUS-Staaten (Russland, Kasachstan, Belarus u. a.): Enge gegenseitige Kooperation über bilaterale Rechtshilfeabkommen, hohe Vollstreckungsquote bei Ausschreibungen aus Partnerstaaten.

Vor jeder Reise empfiehlt sich eine Prüfung des eigenen CCF-Status über einen Zugriffsantrag nach Artikel 40 der RPD, da die Ausschreibung selbst nicht öffentlich einsehbar ist. Eine anwaltliche Einschätzung zum Länderrisiko bieten wir unter Auslieferung an.

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