
Welche Länder sind keine Mitglieder von INTERPOL?
INTERPOL zählt heute 195 Mitgliedsländer und ist damit nach den Vereinten Nationen die Organisation mit der breitesten staatlichen Mitgliedschaft weltweit. Dennoch gibt es eine Reihe von Staaten und Territorien, die diesem globalen Polizeinetzwerk nicht angehören. Für Personen, gegen die eine INTERPOL-Red Notice ausgestellt wurde oder droht, ist dieses Wissen von erheblicher praktischer Bedeutung: In Nicht-Mitgliedsländern greifen die Mechanismen des INTERPOL-Fahndungssystems nicht automatisch. Dieser Artikel erklärt, welche Länder nicht Mitglied sind, warum das so ist, und was dies für Fahndungen, Auslieferungen und den rechtlichen Schutz konkret bedeutet.
Was ist INTERPOL – und wie funktioniert die Mitgliedschaft?
INTERPOL ist keine supranationale Strafverfolgungsbehörde mit eigener Ermittlungsbefugnis. Die Organisation koordiniert den Informationsaustausch zwischen nationalen Polizeibehörden. Jeder Mitgliedstaat unterhält ein Nationales Zentralbüro (NZB), das als Schnittstelle zwischen der nationalen Polizei und dem INTERPOL-Generalsekretariat in Lyon fungiert.
Die Aufnahmebedingungen sind in Artikel 4 der INTERPOL-Satzung geregelt. Danach kann jedes Land, dessen Polizeibehörde im Sinne der Satzung anerkannt ist, die Mitgliedschaft beantragen. Die Aufnahme erfordert die Zustimmung der Generalversammlung. Politisch nicht anerkannte Staaten oder Territorien ohne vollständige staatliche Souveränität scheitern regelmäßig an dieser Voraussetzung.
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung von I-24/7 (dem gesicherten globalen Kommunikationsnetzwerk für Polizeibehörden), den INTERPOL-Datenbanken (gestohlene Dokumente, Fingerabdrücke, DNA, verdächtige Reisedokumente) sowie dem System der INTERPOL-Notices, insbesondere der Red Notice zur internationalen Fahndung.
Die Befugnisse von INTERPOL
INTERPOL ist nicht befugt, Personen eigenständig zu verhaften. Die Aufgaben der Organisation beschränken sich auf die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Strafverfolgungsbehörden sowie die Unterstützung bei Ermittlungen und Informationsaustausch.
Jeder Mitgliedstaat entscheidet selbst, wie er auf INTERPOL-Red Notices reagiert. INTERPOL kann die Festnahme von Personen ersuchen, die Entscheidung darüber trifft jedoch das nationale Gericht oder die nationale Strafverfolgungsbehörde. Auch Nicht-Mitglieder können im Einzelfall mit INTERPOL zusammenarbeiten, indem sie sich an bestimmten Operationen beteiligen oder Informationen austauschen – allerdings ohne systematischen Datenbankzugang.

Warum sind manche Länder nicht Mitglied?
Die Gründe für eine fehlende Mitgliedschaft sind vielfältig:
Mangelnde internationale Anerkennung: Teilweise anerkannte oder nicht anerkannte Staaten erfüllen die satzungsmäßige Voraussetzung einer von der internationalen Gemeinschaft anerkannten Polizeibehörde nicht.
Sehr kleine Staatsstrukturen: Einige Mikrostaaten, insbesondere im Pazifik, verfügen schlicht nicht über eine vollwertige Strafverfolgungsbehörde, die die Anforderungen an ein Nationales Zentralbüro erfüllen würde.
Politische Blockade: Bestimmte Entitäten scheitern an der Zustimmung der Generalversammlung, weil einflussreiche Mitgliedsstaaten ihre Aufnahme blockieren.
Völkerrechtlicher Sonderstatus: Entitäten wie der Souveräne Malteserorden besitzen eine besondere völkerrechtliche Stellung, sind aber kein Staat im klassischen Sinne.
Vollständige Übersicht: Welche Länder sind nicht Mitglied von INTERPOL?
UN-Mitgliedstaaten ohne INTERPOL-Mitgliedschaft
Palau – Mikroinselstaat im westlichen Pazifik mit rund 18.000 Einwohnern. Die staatliche Infrastruktur ist für den Betrieb eines vollwertigen NZB nicht ausreichend entwickelt.
Tuvalu – Polynesischer Inselstaat mit weniger als 12.000 Einwohnern; ähnliche Situation wie Palau.
Mikronesien (Föderierte Staaten) – Pazifikstaat, der eng mit den USA zusammenarbeitet, aber kein eigenes Nationales Zentralbüro betreibt.
Teilweise anerkannte Staaten
Taiwan (Republik China) – Trotz funktionierender Staatsstrukturen und eigener Polizeibehörde verhindert der Einspruch der Volksrepublik China eine Mitgliedschaft. Taiwan kooperiert bilateral mit einzelnen Staaten.
Kosovo – Seit 2008 für unabhängig erklärt, von rund 100 Staaten anerkannt, aber durch Vetomächte bei der Aufnahme in internationale Organisationen blockiert. Kosovo kooperiert mit Europol und hat bilaterale Polizeiabkommen mit mehreren Ländern.
Abchasien – Von Russland und wenigen weiteren Staaten anerkanntes Gebiet; international weitgehend isoliert.
Südossetien – Ähnliche Situation wie Abchasien; von Russland, Nicaragua, Venezuela, Nauru und Syrien anerkannt.
Nordzypern (Türkische Republik Nordzypern) – Ausschließlich von der Türkei anerkannt.
Demokratische Arabische Republik Sahara (Westsahara) – Von der Afrikanischen Union und rund 80 weiteren Staaten anerkannt, jedoch nicht von der UN-Mehrheit.
Sonderentitäten ohne Staatenstatus
Souveräner Militärischer Malteserorden – Besitzt eine völkerrechtliche Sonderstellung mit diplomatischen Beziehungen zu über 110 Staaten und Beobachterstatus bei den UN, ist aber kein Staat im Sinne der Montevideo-Konvention von 1933.
Nicht anerkannte Territorien und De-facto-Staaten
Somaliland – Selbsternannter unabhängiger Staat im Norden Somalias; funktioniert de facto als eigenständiges Gemeinwesen, ist aber international nicht anerkannt.
Transnistrien – Abtrünnige Region Moldaus; de facto selbstverwaltend, aber ohne internationale Anerkennung. Nach der Rechtslage bleibt das Gebiet Teil Moldaus, das INTERPOL-Mitglied ist.
Republik Artsakh (ehem. Nagorno-Karabach) – Nach dem Krieg von 2023 faktisch aufgelöst und von Aserbaidschan eingegliedert; als eigenständige Entität nicht mehr existent.
Was bedeutet die Nicht-Mitgliedschaft für internationale Fahndungen?
Wenn eine Person, gegen die ein internationaler Haftbefehl oder eine INTERPOL-Red Notice besteht, in ein Nicht-Mitgliedsland einreist, greifen die INTERPOL-Mechanismen grundsätzlich nicht:
- Das Nicht-Mitgliedsland erhält keine automatischen Fahndungsmeldungen über I-24/7.
- Lokale Behörden haben keinen Zugang zu den INTERPOL-Datenbanken.
- Eine auf einer Red Notice basierende Festnahme ist dort nicht vorgesehen.
Bedeutet das, dass Nicht-Mitgliedsländer „sichere Häfen“ sind?
Nicht notwendigerweise. Auch ohne INTERPOL-Mitgliedschaft können Staaten über bilaterale Abkommen auf Fahndungsinformationen zugreifen und Auslieferungen durchführen. Taiwan beispielsweise hat trotz fehlender INTERPOL-Mitgliedschaft Rechtshilfeverträge mit verschiedenen Ländern. Auch können Drittstaaten auf rein diplomatischem Weg Informationen austauschen und Festnahmen koordinieren.
Entscheidend ist: Der INTERPOL-Mitgliedsstatus und das Bestehen eines Auslieferungsabkommens sind zwei rechtlich vollständig voneinander unabhängige Fragen. Ein Staat kann INTERPOL-Mitglied sein und trotzdem kein bilaterales Auslieferungsabkommen mit einem bestimmten Land haben – und umgekehrt. Ausführliche Informationen zu Auslieferungsabkommen eines konkreten Landes finden Sie auf unserer Seite zur Auslieferung in der Schweiz als Beispiel eines dichten bilateralen Vertragsnetzwerks.
Welche Alternativen zur INTERPOL-Fahndung gibt es?
Auch wenn INTERPOL die bekannteste internationale Fahndungsplattform ist, stehen Strafverfolgungsbehörden weitere Instrumente zur Verfügung:
Europol – Für EU-Mitgliedstaaten ermöglicht Europol den Informationsaustausch und die Koordination bei schwerer und organisierter Kriminalität. Unsere Europol-Anwälte beraten bei Datenverarbeitungs- und Rechtschutzfragen.
Schengener Informationssystem (SIS II) – Innerhalb des Schengen-Raums bietet SIS II eine eigenständige Fahndungsplattform, die unabhängig von INTERPOL funktioniert und technisch den Europäischen Haftbefehl abbildet.
INTERPOL-Diffusion – Neben den öffentlich zugänglichen Notices kann INTERPOL sogenannte Diffusions (Verbreitungsmeldungen) an ausgewählte Mitgliedsländer senden – diskreter als eine öffentliche Red Notice, aber vergleichbar wirksam. Mehr dazu auf unserer Seite zu Verbreitungsmeldungen.
Bilaterale Rechtshilfe – Direkte Vereinbarungen zwischen zwei Staaten ermöglichen Informationsaustausch und Auslieferung auch ohne INTERPOL-Beteiligung.
Vorteile der INTERPOL-Mitgliedschaft für Staaten
Die Mitgliedschaft verschafft nationalen Polizeibehörden erhebliche Vorteile:
- Zugang zur weltweiten Datenbank für gestohlene Dokumente, Reisepässe und Fahrzeuge;
- Nutzung des I-24/7-Netzwerks für sicheren Echtzeit-Datenaustausch;
- Möglichkeit, Red Notices, Blue Notices, Green Notices, Purple Notices und weitere Mitteilungen zu beantragen;
- Internationale Koordination bei Terrorismus, Menschenhandel, Drogenhandel und Cyberkriminalität;
- Zugang zu INTERPOL-Ausbildungsprogrammen und operativer Unterstützung.
Länder ohne Mitgliedschaft sind auf bilaterale Kanäle angewiesen, was Reaktionszeiten verlängert und die Reichweite der Strafverfolgung einschränkt.
Konsequenzen für Personen mit laufenden INTERPOL-Verfahren
Wenn gegen Sie eine Red Notice oder eine andere INTERPOL-Mitteilung vorliegt, stellen sich folgende praktische Fragen: In welche Länder kann ich ohne Festnahmerisiko reisen? Welche Staaten haben Auslieferungsabkommen mit dem Land, das die Red Notice beantragt hat? Wie kann ich eine Red Notice anfechten oder löschen lassen?
Zu letzterem bieten wir umfassende Unterstützung im Rahmen unserer Dienstleistung zur Entfernung von Red Notices, einschließlich Beschwerden beim CCF (Commission for the Control of INTERPOL’s Files) sowie präventiver Anfragen, um eine drohende Ausschreibung im Vorfeld zu verhindern.
Rechtliche Unterstützung
Die Frage, welche Länder nicht INTERPOL-Mitglied sind, ist nur einer von vielen Faktoren bei einer internationalen Fahndungssituation. Entscheidend ist stets eine Gesamtbewertung: Red-Notice-Status, bestehende Auslieferungsverträge, politische Beziehungen und individuelle Fallumstände. Unser Team aus erfahrenen Interpol-Anwälten steht Ihnen für eine vertrauliche Erstberatung zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen
Wie viele Länder sind Mitglied von INTERPOL?
Derzeit sind 195 Länder Mitglied von INTERPOL (Stand 2025/2026).
Kann ein Nicht-Mitgliedsland trotzdem mit INTERPOL zusammenarbeiten?
Ja, auch Nicht-Mitglieder können im Einzelfall mit INTERPOL kooperieren, etwa durch Informationsaustausch auf Anfrage. Der systematische Zugang zu I-24/7 und den Datenbanken ist jedoch nicht gegeben.
Was ist der Unterschied zwischen INTERPOL-Mitgliedschaft und einem Auslieferungsabkommen?
INTERPOL-Mitgliedschaft regelt den polizeilichen Informationsaustausch. Ein Auslieferungsabkommen ist ein Staatsvertrag, der die rechtlichen Bedingungen für die Übergabe von Personen zwischen zwei Staaten regelt. Beide Konzepte sind unabhängig voneinander zu prüfen.
Kann eine Red Notice gelöscht werden?
Ja. Unser Team ist auf die Entfernung von Red Notices spezialisiert und hat bereits zahlreiche erfolgreiche Beschwerden beim CCF eingereicht.
Ist Taiwan sicher vor INTERPOL-Fahndungen?
Nicht ohne Weiteres. Taiwan hat eigene bilaterale Vereinbarungen mit verschiedenen Staaten. Eine INTERPOL-Red Notice gilt dort formal nicht, diplomatische Auslieferungsersuchen bleiben jedoch möglich.

