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Welche Länder liefern nicht an Interpol aus?

Trotz ihrer Mitgliedschaft bei Interpol kooperieren einige Länder nicht aktiv in Auslieferungsangelegenheiten. So lehnt Deutschland, wie die meisten EU-Länder, die Auslieferung ab, wenn die Gefahr von Folter, Todesstrafe oder politisch motivierter Strafverfolgung besteht. Auch für eigene Staatsbürger kann eine Auslieferung unmöglich sein (in Russland, Frankreich, Deutschland und anderen Ländern ist dies verfassungsrechtlich verboten). Darüber hinaus sind einige Länder, darunter Nordkorea, Tuvalu und Palau, überhaupt keine Mitglieder von Interpol. Sie verfügen weder über ein nationales Zentralbüro noch über direkten Zugang zum sicheren Interpol-Netzwerk. Daher ist eine Zusammenarbeit bei Auslieferungen schwierig oder unmöglich.

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