Christina Abdel Ahad besitzt zwei Masterabschlüsse in Rechtswissenschaften – einen in Internationalem Wirtschaftsrecht (Lebanese American University) und einen in Internationalem Menschenrechtsrecht (Indiana University) – sowie einen Bachelor of Laws von der Heiligen-Geist-Universität Kaslik. Während ihrer Spezialisierung auf internationales Menschenrechtsrecht konzentrierte sie sich intensiv auf das Völkerstrafrecht, internationale Verbrechen und den Schutz fundamentaler Menschenrechte. Dies stärkte ihre Expertise im Umgang mit komplexen Rechtsfragen an der Schnittstelle von Menschenrechten und transnationaler Strafjustiz, darunter Auslieferungsverfahren, Anträge auf Löschung von INTERPOL-Red Notices, präventive Rechtsstrategien und der Schutz der Rechte ihrer Mandanten im Rahmen internationaler Rechtshilfe.

Christina setzt sich mit großem Engagement nicht nur für die prozessualen Interessen ihrer Mandanten ein, sondern auch für die vollständige Wahrung ihrer Menschenrechte während des gesamten Verfahrens. Parallel dazu verfügt sie über umfangreiche Erfahrung im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht mit einem Schwerpunkt auf der Erstellung und Prüfung verschiedenster Rechtsdokumente, darunter Kaufverträge für Unternehmensanteile, Leistungsbeschreibungen, Schiedsvereinbarungen sowie Dokumente im Zusammenhang mit Unternehmens­transaktionen und Vermögensverwaltung. Ihre interdisziplinäre Ausbildung ermöglicht es ihr, Mandanten sowohl im wirtschaftsrechtlichen als auch im strafrechtlichen Kontext mit einem umfassenden juristischen Blickwinkel zu beraten. Ihre Muttersprache ist Arabisch; zudem spricht sie fließend Englisch und Französisch, was ihr erlaubt, Mandanten in verschiedenen Jurisdiktionen effektiv zu unterstützen und sich sicher in mehrsprachigen Rechtsumgebungen zu bewegen.

Sie legte eine solide juristische Grundlage mit einem Bachelor of Laws (LL.B.) an der Marmara Universität (Türkei) und spezialisierte sich anschließend im Bereich internationales Strafrecht mit einem Master of Laws (LL.M.) in Transnationalem Verbrechen und Justiz am Interregionalen Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für Kriminalität und Justiz (UNICRI) in Italien sowie an der von den Vereinten Nationen mandatierten Universität für den Frieden (UPEACE) in Costa Rica.

Ihre Erfahrung umfasst ein Praktikum im Büro des Staatsanwalts beim Internationalen Residualmechanismus für Straftribunale der Vereinten Nationen (IRMCT), Nachfolger des Internationalen Straftribunals für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag, wo sie an Ermittlungen zu Kriegsverbrechen und an der Analyse von Gerichtsverfahren mitwirkte. Zudem vertiefte sie ihr Wissen im Bereich internationale Governance und Menschenrechte durch politische Analysen als Forschungspraktikantin in der Nachhaltigkeitsgruppe der Vereinten Nationen (UNSDG), mit Schwerpunkt auf der Einbeziehung vulnerabler Gruppen.

Zu Beginn ihrer Karriere in der Türkei sammelte Melisa Kurter spezialisierte Erfahrung in der Strafprozessführung sowie in den Bereichen See- und Umweltkriminalität, während sie in renommierten Anwaltskanzleien in Istanbul tätig war.

Rechtsanwalt. Partner bei Dziekański Chowaniec Ajs.

Mitglied der European Criminal Bar Association.

Er ist spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Criminal Compliance und internationales Strafrecht. Er verfügt über besondere Expertise im internationalen Strafrecht und unterstützt internationale Mandanten in Verfahren im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl (EuHb), Auslieferungen und INTERPOL-Angelegenheiten.

Er berät Mandanten seit 2014, insbesondere in Angelegenheiten der strafrechtlichen Haftung von juristischen und natürlichen Personen im Geschäftsumfeld. Seine Erfahrung umfasst zahlreiche Fälle von Korruption, Manipulation von Finanzinstrumenten, Geldwäsche, Betrug, Mehrwertsteuerbetrug sowie Verletzung oder Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen und unlauterem Wettbewerb.

Er unterstützt Mandanten bei der Minimierung von Haftungsrisiken durch die Implementierung von Compliance-Programmen, die Antikorruptionsvorschriften, Ethikkodizes, Whistleblowing-Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) umfassen.
Bevor er seine eigene Kanzlei gründete, arbeitete er über fünf Jahre in der Abteilung für Wirtschaftsstrafrecht der internationalen Anwaltskanzlei mit Sitz in Warschau, Polen.

Er absolvierte die Juristische Fakultät der Kozminski-Universität in Warschau und studierte außerdem an der Justus-Liebig-Universität in Gießen, wo er einen Studiengang mit Schwerpunkt Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht absolvierte.
Er ist Dozent im Aufbaustudiengang „Compliance & ESG Officer“ der Lazarski-Universität, wo er Kurse zu Geschäftsgeheimnissen und anderen gesetzlich geschützten Berufsgeheimnissen hält.

Tarek Muhammad ist ein hochqualifizierter und strategischer Rechtsberater mit über 15 Jahren Berufserfahrung im öffentlichen und privaten Recht, mit Schwerpunkt auf Strafverteidigung, internationalem Recht, Auslieferung, Compliance und Sanktionsregimen. Seine juristische Arbeit zeichnet sich durch ein scharfes Verständnis komplexer, multijurisdiktionaler Sachverhalte aus, insbesondere in Fällen, die Ultra-High-Net-Worth Individuals (UHNWI), multinationale Konzerne und öffentliche Behörden betreffen.
Im Verlauf seiner Karriere hat Tarek erfolgreich komplexe grenzüberschreitende Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren geleitet, Mandanten in Auslieferungsfällen verteidigt und effektive Rechtsstrategien in Zusammenarbeit mit ausländischen Rechtsbeiständen entwickelt. Er ist zudem intensiv in die Gestaltung von Compliance-Programmen, Risikominderung und die Beratung von Mandanten bei der Navigation durch regulatorische Rahmenbedingungen, die von Sanktionen der UN, der EU und OFAC geprägt sind, eingebunden.


Tarek hat sein Studium an der Universität Damaskus (LL.B.) abgeschlossen und verfügt über fortgeschrittene Zertifikate in internationaler Schiedsgerichtsbarkeit, regulatorischer Compliance und grenzüberschreitender Prozessführung. Er berät in Arabisch, Englisch und Französisch und ist regelmäßiger Autor in juristischen Fachzeitschriften sowie internationalen Foren zu Sanktionsrecht, internationaler Zusammenarbeit und strafrechtlichen Durchsetzungsmechanismen.
Mit einem tiefen Engagement für Vertraulichkeit, juristische Präzision und ethische Integrität bietet Tarek maßgeschneiderte Rechtslösungen für Mandanten, die in risikoreichen und geopolitisch sensiblen Kontexten tätig sind.

Tatiana Del Moral ist eine Juristin mit 18 Jahren Berufserfahrung im Bereich des internationalen Rechts, Migrationsprozessen und diplomatischem Protokoll. Derzeit ist sie stellvertretende Direktorin für Europa bei der humanitären Organisation Livingstones Foundation in Spanien und leitet ihre eigene Kanzlei, Tatiana Del Moral Lawyers PTY, mit Sitz in Panama.


Mit einer akademischen Ausbildung in Rechtswissenschaften, Politikwissenschaft und Theologie verbindet Tatiana ihre juristische Expertise mit einem humanitären Ansatz. Sie bietet umfassende Beratung zu Visumanträgen, Einbürgerungs- und panamaischen Staatsbürgerschaftsverfahren, Verteidigung in Abschiebungsverfahren sowie zu Verwaltungsberufungen. Außerdem vertritt sie Mandanten in zivil- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Verträgen und Rechtsstreitigkeiten.


Im Verlauf ihrer Karriere hat sie eine starke internationale Praxis aufgebaut, in der sie Projekte zur Entwicklung der Zivilgesellschaft, strategischer Planung und grenzüberschreitender Zusammenarbeit leitet. Sie spricht fließend Spanisch und Englisch und wird als verlässliche und engagierte Anwältin in multinationalen Rechtskontexten anerkannt.

Frau Zivla erwarb ihren Bachelor of Laws (LLB) an der Universität Zypern und vertiefte ihre Fachkenntnisse mit einem Master of Laws (LLM) im Bereich Strafrecht an der Queen Mary University in London.
Konstantina ist leidenschaftlich engagiert im Bereich des Internationalen Strafrechts und der Menschenrechte und nimmt aktiv an europäischen Organisationen teil, die sich für den Schutz der Rechte von Gefangenen in Zypern und im Vereinigten Königreich einsetzen.
Ihre berufliche Expertise umfasst die Bearbeitung komplexer Fälle mit internationalen Organisationen wie INTERPOL, LexisNexis und World-Check, insbesondere bei Anfragen zur Löschung von Kundendaten.
Mit fundierten Kenntnissen im internationalen Recht, Auslieferungsrecht und Strafrecht unterstreichen Konstantinas berufliche Erfolge ihr Potenzial, bedeutende Beiträge im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie im Menschenrechtsschutz zu leisten.
Konstantina bearbeitet effizient komplexe Fälle für Ultra-High-Net-Worth-Individuals (UHNWI) in mehreren Rechtsordnungen. Sie wird als vertrauenswürdige Rechtsanwältin und persönliche Beraterin sehr empfohlen, die sich um sensible Angelegenheiten kümmert, die nicht nur hohe juristische Kompetenz, sondern auch Loyalität und höchste Hingabe erfordern.

Iryna Berenstein ist eine herausragende und erfahrene Juristin mit profundem Fachwissen in den Bereichen Internationales Privatrecht, Finanzrecht, Gesellschaftsrecht, Investitionsregulierung, Compliance, Datenschutz und Reputationsmanagement. Sie absolvierte die renommierte Nationale Juristische Akademie Odessa im Jahr 2009. Frau Berenstein ist Mitglied der Internationalen Anwaltsvereinigung (IBA) und wurde mehrfach als beste Anwältin für Privatmandanten in Osteuropa ausgezeichnet (2019 und 2021). Diese Ehrungen spiegeln ihre unvergleichliche Expertise und ihr Engagement für die Bedürfnisse ihrer Mandanten wider.
Ihr rechtliches Können zeigt sich besonders in der Betreuung von ultra vermögenden Privatpersonen (UHNWI), vorwiegend aus Israel, den Vereinigten Arabischen Emiraten, den USA und Großbritannien. Ihr Portfolio umfasst die erfolgreiche Bearbeitung komplexer Fälle, einschließlich Investitionsbegleitung und Vermögensschutz in verschiedenen Jurisdiktionen. Mit ihrer Kompetenz in der Lösung von mehrmillionenschweren Rechtsstreitigkeiten und Unternehmenskonflikten hat sie nicht nur bedeutende Auseinandersetzungen beigelegt, sondern auch ihren Ruf als starke Kraft im Rechtsbereich gefestigt.


Frau Berensteins einzigartige Erfahrung im Bereich Menschenrechtsrecht, Compliance und Datenschutz hebt sie in der juristischen Gemeinschaft hervor. Sie hat bemerkenswerte Erfolge in Fällen erzielt, in denen andere kaum Hoffnung sahen, indem sie Sanktionen erfolgreich aufhob und das Vermögen sowie die Geschäfte ihrer Mandanten gegen erhebliche Herausforderungen schützte. Ihre Fähigkeit, rechtliche Lösungen in Zusammenhang mit den Aktivitäten der Financial Action Task Force (FATF) und anderen supranationalen Behörden zu finden, zeigt ihre Meisterschaft im Umgang mit komplexen Regulierungen und Beschränkungen multinationaler Unternehmensstrukturen.


Iryna Berensteins Karriere ist ein Zeugnis ihres innovativen Ansatzes, strategischer Weitsicht und unermüdlichen Engagements für nachhaltige Lösungen zugunsten ihrer Mandanten. Ihre Expertise liegt nicht nur in ihrem umfangreichen juristischen Wissen, sondern auch in ihrer Fähigkeit, über konventionelle Strategien hinauszublicken und ihren Mandanten eine unvergleichliche Vertretung in der komplexen und sich ständig wandelnden Landschaft des internationalen Rechts zu bieten.

Maryna Mkrtycheva, Absolventin der renommierten Juristischen Fakultät der Kiewer Universität, Jahrgang 2017, steht für juristische Exzellenz und Innovation im Bereich des internationalen Strafrechts. Ihr Eintritt in den juristischen Beruf war von sofortiger und tiefgreifender Wirkung, wodurch sie als anerkanntes Mitglied der Internationalen Anwaltsvereinigung (IBA) gilt und einen Platz in der „Top 30 Anwälte unter 30“ Rangliste erhielt – ein Beleg für ihre herausragenden juristischen Fähigkeiten und frühen Karriereerfolge.


Frau Mkrtychevas Expertise liegt insbesondere in der Bearbeitung von Auslieferungsfällen, bei denen sie die komplexe Wechselwirkung zwischen internationalen Rechtsrahmen und nationalen Gerichtsbarkeiten geschickt navigiert. Ihre Kompetenz in diesem Bereich wird ergänzt durch umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Mandanten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und Interpol, wo sie unermüdlich für den Schutz der Rechte ihrer Mandanten angesichts herausfordernder rechtlicher Situationen kämpft.


Bekannt für ihr tiefes Verständnis und ihre Anwendung des internationalen Strafrechts, hat Maryna bedeutende Beiträge zur Entwicklung der EU-Gesetzgebung im Bereich der Menschenrechtsvorschriften geleistet. Ihre Arbeit geht über theoretische Rechtskonstrukte hinaus; sie war maßgeblich an der Umsetzung dieser wichtigen EU-Standards in osteuropäischen Ländern beteiligt und überbrückt so die Lücke zwischen Gesetzgebung und praktischer Anwendung.


Ihre Spezialisierung umfasst zudem eine starke Verteidigung in Fällen von Wirtschaftskriminalität, Korruption und politisch motivierten Anschuldigungen. In diesen Bereichen kombiniert Maryna gründliche juristische Recherche, strategische Fallentwicklung und ein scharfes Verständnis internationaler Rechtsnuancen, um ihren Mandanten eine überzeugende Verteidigung gegen komplexe Anklagen zu bieten. Diese Kombination von Fähigkeiten stellt sicher, dass ihre Mandanten nicht nur juristisch verteidigt, sondern auch bei der Bewältigung oft komplexer und politisch sensibler Aspekte ihrer Fälle unterstützt werden.


Marynas Karriere zeichnet sich nicht nur durch ihre juristische Expertise aus, sondern auch durch ihr unerschütterliches Engagement für die Prinzipien von Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Ihr juristischer Ansatz ist geprägt von rigoroser Analyse, mitfühlendem Verständnis für die Situation ihrer Mandanten und dem unermüdlichen Streben nach fairen und gerechten Ergebnissen. Als ein Leuchtturm juristischer Kompetenz und Integrität verkörpert Maryna Mkrtycheva die höchsten Ideale des Anwaltsberufs und sorgt dafür, dass ihre Mandanten im komplexen und sich wandelnden Bereich des internationalen Strafrechts unvergleichliche Vertretung erhalten.

Anatoly Yarovyi ist ein erfahrener und versierter Anwalt mit 20 Jahren Berufserfahrung und profunder Expertise in den Bereichen Strafverfolgung und Nachrichtendienste, internationales öffentliches Recht und Menschenrechte. Er hat sich auf Interpol- und Auslieferungsfälle spezialisiert und berät hochrangige Persönlichkeiten in allen Fragen der persönlichen und geschäftlichen Sicherheit, des Datenschutzes und der Freizügigkeit.

Anatoly verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz aus seiner Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft, den Geheimdiensten und verschiedenen renommierten multinationalen Top-10 Kanzleien. Sein Fachwissen wird durch einen starken akademischen Hintergrund untermauert, darunter einen Master of Law der Universität Lviv (2004) und ein LLM der Stanford University (2013).

Anatoly hat seine Dissertation zum Thema Verdeckte Ermittlungs- und Geheimdienstaktivitäten verteidigt und ist Doktor der Philosophie in Rechtswissenschaften.

Als engagierter Menschenrechts- und Interpol Anwalt hat Anatoly viele bekannte Fälle mit mehreren Gerichtsbarkeiten erfolgreich bearbeitet, an denen Politiker, Geschäftsleute und Menschenrechtsaktivisten weltweit beteiligt waren. Er vertritt auch erfolgreich Mandanten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und war einer von 15 Kandidaten für das Amt des Richters des EGMR im Jahr 2021.

Dmytro Konovalenko ist ein Anwalt mit über fünf Jahren Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten gegen missbräuchliche INTERPOL Red Notices und Auslieferungsersuchen aus Ländern wie Russland, der Ukraine, Usbekistan und den Vereinigten Staaten. Als Mitglied der International Bar Association setzt er sein Fachwissen im Interpol- und Auslieferungsrecht ein, um die Rechte seiner Mandanten in komplexen Fällen mit mehreren Gerichtsbarkeiten zu wahren.

Er hat erfolgreich Rote Mitteilungen in Fällen von Wirtschaftsverbrechen, politischen Streitigkeiten und Kriegsverbrechen annulliert – Bereiche, in denen Auslieferungsanträge oft umstritten sind. So erreichte er beispielsweise die Aufhebung einer Roten Mitteilungen  gegen ein ukrainisches Parlamentsmitglied, das von Belarus zu Unrecht der Bestechung beschuldigt wurde. Außerdem gelang es ihm, dass das Verfahren gegen einen österreichischen Geschäftsmann eingestellt wurde, nachdem er nachgewiesen hatte, dass Russland INTERPOL missbraucht hatte, um ihn wegen Handelsstreitigkeiten zu verfolgen.

Außerdem haben seine rechtzeitigen Eingaben immer wieder ungerechtfertigte Verhaftungen verhindert. Kürzlich verhinderte er die Auslieferung eines kenianischen Unternehmers, der nicht wegen kriminellen Fehlverhaltens, sondern wegen geschäftlicher Unstimmigkeiten angeklagt war. Dank seiner Bemühungen hat die Kommission für die Kontrolle der INTERPOL-Akten den Auslieferungsbescheid bei der Überprüfung des Falles entfernt.

Er ist stolz darauf, gründliche Analysen von Auslieferungsfällen durchzuführen, um umfassende rechtliche Argumente gegen unrechtmäßige Auslieferungsanträge zu entwickeln. Dank seiner einzigartigen persönlichen Erfahrung kann er die Herausforderungen vorhersehen, denen sich Mandanten aus Osteuropa, Asien und Amerika gegenübersehen.